Erhalten Angestellte eines Unternehmens die Möglichkeit betriebliche Entscheidungen, Verfahrensweisen etc. beeinflussen zu können, haben diese ein Mitbestimmungsrecht im Unternehmen. Bestimmte grundlegende Mitbestimmungsrechte werden den Arbeitnehmern gesetzlich durch das Betriebsverfassungsgesetz garantiert und durch den Betriebsrat umgesetzt.
Über das Mitbestimmungsrecht erhalten Arbeitnehmer einen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen die die Betriebsordnung, Arbeitsbedingungen, den Umgang mit dem Personal und die zukünftige Entwicklung des Unternehmens und die Arbeitsplätze betreffen. Welche Mitbestimmungsrechte auf gesetzlicher Grundlage Mitarbeitern einzuräumen sind und welche darüber hinaus aus Arbeitgebersicht sinnvoll sind, muss im Prozess der Erstellung von dem Unternehmenskonzept Berücksichtigung finden.
Unter wirtschaftsethischer Betrachtung soll das Mitbestimmungsrecht dem Schutze der Menschenwürde, Selbstbestimmung, der Gleichberechtigung von Arbeit und Kapital, dem Demokratieprinzip und der Kontrolle wirtschaftlicher Machtverhältnisse dienen. Aus Arbeitnehmersicht soll das Mitbestimmungsrecht dafür eingesetzt werden, die materiellen Ziele eines Unternehmens um soziale Ziele zu erweitern. Arbeitgeber versprechen sich zum Teil eine Produktivitätssteigerung die aus einer erhöhten Leistungsfähigkeit resultiert.
Hinsichtlich der Mitbestimmung kann die Mitbestimmung am Arbeitsplatz, die betriebliche Mitbestimmung, die Unternehmensmitbestimmung und die Mitbestimmung in der Wirtschaft unterschieden werden.