Unter der Kfz-Versicherung werden verschiedene Versicherungen, die für ein PKW abgeschlossen werden, zusammengefasst. Ein Bestandteil der Kfz-Versicherung stellt die Kfz-Haftpflichtversicherung dar, die als gesetzliche Pflichtversicherung die Schadensansprüche Dritter deckt, die durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs des Versicherten im Straßenverkehr entstehen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist im Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht, welches eu-weit nahezu vereinheitlicht ist, geregelt.
Darüber hinaus kann für einen PKW eine Kaskoversicherung, die Schäden an dem Kfz des Versicherten versichert, abgeschlossen werden. Die Prämien für die Kfz-Versicherung eines Fuhrparks von einem Unternehmen, wie beispielweise einer Unternehmergesellschaft, sind über das Geschäftskonto regelmäßig zu bezahlen. Die Kaskoversicherung kann als Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gestaltet werden.
Ferner ist es im Rahmen der Kfz-Versicherung möglich, einen Schutzbrief der den Leistungsumfang eines Automobilclubs umfasst abgeschlossen werden. Der Versicherte kann im Falle einer Autopanne, einem Unfall oder dem Diebstahl des PKW die Versicherungsleistungen des Schutzbriefes in Anspruch nehmen. Die Insassenunfallversicherung stellt eine Versicherungsoption innerhalb der Kfz-Versicherung dar, die für die Verletzungen von den Insassen neben dem Versicherungsnehmer aufkommen, die aus einem Unfall in den der Versicherungsnehmer involviert ist, resultieren.
Schlussendlich kann eine Rechtsschutzversicherung dem Paket der Kfz-Versicherung hinzugefügt werden, die als privatrechtlicher Vertrag geregelt ist und gegen die Prämienzahlung des Versicherungsnehmers für etwaige Inanspruchnahmen von Rechtsbeistand in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten leistet.