Die IHK (Industrie- und Handelskammer) stellt eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit wirtschaftlicher Selbstverantwortung dar, die die Interessen der Unternehmen gegenüber Politik, Öffentlichkeit und den Ländern vertritt. Für sämtliche Unternehmen und Gewerbetreibende außer Freiberuflern, Landwirtschaftlern, und Handwerksunternehmen besteht per Gesetz eine Pflicht zur Mitgliedschaft in der IHK.
Auf regionaler Ebene agieren 80 IHKs zur Erfüllung selbst verwalterischer Tätigkeiten der regionalen Wirtschaft. Organisatorisch steht der Hauptgeschäftsführer der durch die Vollversammlung bestellt wird an der Spitze der IHK. Berechtigt zur Wahl und Stellung eines Kandidaten sind alle Mitgliedsunternehmen der IHK. Jeder Gründer der im Rahmen seiner Unternehmensgründung eine Betriebsstätte unterhält muss bei der IHK eine Pflichtmitgliedschaft eingehen.
Aufgabe der IHk ist es je nach Region einen fairen Handel zu sichern, die gewerbliche Wirtschaft zu fördern, Fort- und Weiterbildungen durchzuführen , Erlaubnisse zu erteilen und diverse Beratungsleistungen für Mitgliedsunternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Mitgliedschaft in der IHK ist beitragspflichtig für die Unternehmen.