Eine Form der Teilzahlung für langfristige gelieferte Sachdienstleistungen stellt die Abschlagszahlung dar. Ziel der Abschlagszahlung ist es eine bereits gelieferte Teilleistung des Gläubigers zu bezahlen um Finanzierungsengpässe beim Leistenden zu vermeiden und das Zahlungsausfallrisiko im Falle der Insolvenz des Schuldners zu verringern. Die Leistung von Teilzahlungen erfordert eine ausdrückliche Rechtsvorschrift um zur Anwendung zu kommen.
Üblich sind Abschlagszahlungen bei langfristigen und umfangreichen Aufträgen. Zur Anwendung kann die Abschlagszahlung bspw. bei Werkverträgen kommen, da ansonsten eine Zahlung der Gesamtschuld erst bei Werkerfüllung notwendig wäre. Die Anwendung der Abschlagszahlung erfordert die Einwilligung des Gläubigers und kann demnach nicht allein vom Schuldner entschieden werden.
Gerade nach der Existenzgründung können Abschlagszahlungen die Sicherheit gegenüber Zahlungsausfällen und Zwischenfinanzierungen erhöhen. Die Kosten des Unternehmers sind durch eine Abschlagszahlung besser planbar und erhöhen die Liquidität des Unternehmens.