Ab November 2008 soll die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft Gründern zur Verfügung stehen, die sich eine gewöhnliche GmbH-Gründung nicht leisten können, aber nicht auf Haftungsbeschränkung verzichten möchten. Die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft kann bereits mit nur einem Euro Stammkapital vorgenommen werden. Dennoch wird die Kapitaleinlage der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft auf 25 000 Euro aufgestockt werden müssen, in dem man ein Viertel des Jahresgewinnes zurücklegen muss.
Die Formalitäten für die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft können vergünstig werden, wenn man die Mustersatzung verwendet. Somit erspart man sich die Beratung und Belehrung durch einen Notar und spart Kosten für die Gründung der Unternehmergesellschaft ein. Auch für die Eintragung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft wird es wohl ein Formular geben, mit der die Eintragung schneller vorgenommen werden kann. Die Handelsregistereintragung der haftungsbeschränkten
Unternehmergesellschaft wird in etwa 100 Euro kosten.