Arbeitslosengeld1-Empfänger können von der Arbeitsagentur bei einer Existenzgründung mit dem Gründungszuschuss gefördert werden. Der Gründungszuschuss ist in zwei Phasen unterteilt, nur auf Phase eins hat man einen rechtlichen Anspruch, vorausgesetzt, man ist arbeitslos gemeldet und es besteht noch ein Anspruch auf ALG1 über mindestens 90 Tage. Des Weiteren benötigt man einen ausgefeilten Businessplan, den man gemeinsam mit einer Tragfähigkeitsbescheinigung und dem Antrag auf Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur einreichen muss. Hinzu kommen noch weitere Unterlagen.
Die Phase eins vom Gründungszuschuss beläuft sich bei einer Bewilligung auf neun Monate. In dieser Zeit wird der Gründungszuschuss in Höhe des zuvor bezogenen ALG1 geleistet und zusätzlich pauschale 300 Euro. Phase zwei kann anschließend in Höhe von 300 Euro für weitere sechs Monate als Gründungszuschuss gewährt werden. Den Gründungszuschuss muss man nicht an den Staat zurückzahlen.