Die Gründung eines Unternehmens erfolgt mit der Schaffung einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Die Gründung eines Unternehmens erfolgt durch eine natürliche oder juristische Person. Das gegründete Unternehmen stellt eine juristische Person dar, die als eigene Rechtspersönlichkeit auftritt.
Hinsichtlich des Zwecks einer Gründung können zwei Arten unterschieden werden. Dient die Gründung eines Unternehmens einem nicht wirtschaftlichen Zweck handelt es sich um einen Orden, Religionsgemeinschaft, Politische Partei, Verein oder eine Genossenschaft.
Beruht die Gründung auf einem gewerblichen und wirtschaftlichen Zweck handelt es sich bei den geründeten Unternehmen entweder um eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft. Den Personengesellschaften sind die offene Handelsgesellschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Kommanditgesellschaft zuzuordnen. Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Mini GmbH, die Aktiengesellschaft und die eingetragene Genossenschaft.
Das eine rechtswirksame Gründung vorliegt ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die für die jeweilige Unternehmensform individuell gesetzlich geregelt ist. Insbesondere die Existenzgründung erfolgt im Rahmen der Realisierung einer beruflichen Selbständigkeit durch einen Gründer. Die Gründung einer Existenz verlangt neben fachlicher Kompetenz eine Reihe anderer Eigenschaften wie Selbstkompetenz und Methodenkompetenz.
Die Gründung einer Existenz bzw. eines Unternehmens bedarf einer umfassenden Planung im Rahmen der Erstellung von einem Businessplan. Werden Fördermittel oder Fremdkapitalgeber für die Gründung benötigt muss in der Regel ein auf Tragfähigkeit untersuchtes Geschäftskonzept den Entscheidungsgruppen vorgelegt werden.