Die Bauleistungsversicherung wurde zum Schutz von Bauherren und Bauunternehmern vor unvorhersehbaren Schäden die während der Bauzeit auftreten können geschaffen. Zu dem Leistungskatalog der Bauleistungsversicherung zählen Schäden wie Sturm, Hochwasser und Hagelschäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind sowie Vandalismus, Konstruktions- und Materialfehler und Fahrlässigkeit.
Unversichert sind Feuerschäden, die über eine Feuerrohbauversicherung extra zu versichern sind. Die Laufzeit der Bauleistungsversicherung erstreckt sich in der Regel über die gesamte Bauzeit eines Objektes. Hinsichtlich des Bedingungswerks werden zwei Bauleistungsversicherungsarten unterschieden. Die eine Art mit dem Bedingungswerk „Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber“ versichert alle Bauleistungen die im Rahmen des Gebäudeneubaus oder Gebäudeumbaus anfallen. Die andere Art mit dem Bedingungswerk „Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen“ versichert die Bauleistung selbst inklusive aller Nebenleistungen für den Bauunternehmer selbst. Hauptsächlich unterscheiden sich die beiden Varianten der Bauleistungsversicherung hinsichtlich des Versicherungsgegenstandes.
Der Abschluss einer Bauleistungsversicherung sollte insbesondere nach erfolgter Existenzgründung umgehend erfolgen um eventuelle Zahlungsausfälle und Gewährleistungsansprüche zu vermeiden.