Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Vertragsarten die von der einen Vertragspartei an eine andere gestellt werden. Angewendet werden können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bestandteile der Vertragsurkunde wie auch für gesonderte Bestandteile des Vertrags. Vorteil der Nutzung von AGBs ist der beschleunigte und vereinfachte Vertragsschluss durch vorformulierte Klauseln.
Einschränkungen bestehen hinsichtlich der Gültigkeit zwischen Vertragsparteien. Der Vertragspartner hat deutlich auf die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) hinzuweisen. Sind Regelungen in den AGB verankert, die von der wesentlichen Erwartung abweichen, ist die AGB ungültig. Die gesetzlichen Grundlagen zu den Einschränkungen der AGB sind in §§ 305 – 310 BGB geregelt. Während bei Vertragsschlüssen zwischen Unternehmer und Privatperson zusätzlich die explizite Einwilligung der Privatperson zu den AGBs notwendig ist, entbehrt sich diese Voraussetzung zwischen Unternehmern. Ferner ist es möglich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bspw. im Mietrecht zwischen zwei Privatpersonen zu verwenden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bedürfen gem. §307-309 BGB einer Inhaltskontrolle. Die Inhaltskontrolle findet 3-teilig vom Speziellen zum Allgemeinen statt. Durch die Nutzung von AGBs ist es Unternehmern im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit möglich Ihre Vertragsabschlüsse vereinfacht und beschleunigt abzuwickeln.