Am Anfang der Existenzgründung kann der Selbstständige bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss für das zukünftige Unternehmen beantragen. Als Voraussetzung muss aber ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, dabei darf aber keine Sperrfrist bestehen. Der Gründungszuschuss kann somit erst nach der Sperrfrist gezahlt werden. Nicht nur ALG1 Empfänger haben die Möglichkeit eine Förderung für die Existenzgründung zu beantragen. ALG2 Empfänger haben die gleichen Chancen, informieren sie sich bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft zum Einstiegsgeld. Diese Förderung dient der Lebenserhaltung.
Die Dauer und die Höhe des monatlichen Gründungszuschusses (ALG1) hängen von der Dauer der Arbeitslosigkeit ab, außerdem muss mindestens ein Restanspruch von 90 Tagen für die Förderung bestehen. Die Lebenserhaltungskosten werden erstmal 9 Monate vom Existenzgründerzuschuss gedeckt, nach diesem Zeitraum wird geprüft ob das Geschäft Erfolg hat, somit kann für weitere 6 Monate ein Antrag bewilligt werden. Die Höhe vom Gründungszuschuss beträgt das ALG1 + 300 Euro Zuschuss. Je höher das ALG1 ist, desto höher der monatliche Zuschuss.
Für die Beantragung benötigen Selbstständige einen Businessplan, dieses Konzept besteht aus den wichtigen Dingen wie zum Beispiel der Standort der Firma, die Geschäftsidee, Kalkulationen, Angestellte und Firmenname. Als Beispiel kann ein Businessplan Muster dem Existenzgründer weiterhelfen. Diese Vorlagen sind im Internet, beim Steuerberater und bei der Agentur für Arbeit erhältlich.