Der Betriebsgewinn umfasst den Gewinn den ein Unternehmen im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs erzielt hat. Rechnerisch ergibt sich der Betriebsgewinn aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stehen. Einnahmen im Sinne der Geschäftstätigkeit stellt der Umsatzerlös aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern, die vom Unternehmen im Zuge der Produktion erstellt wurden, dar. Rohstoffkosten, Marketingausgaben, Verwaltungskosten und Arbeitskosten stellen Ausgaben mit Zusammenhang zur Geschäftstätigkeit dar. Der Betriebsgewinn wird auch Betriebserfolg genannt und stellt eine geeignete Kennzahl dar, die Erfolgskontrolle hinsichtlich der im Erfolgsplan der Unternehmung definierten Ziele durchzuführen.
Der Betriebsgewinn kann nach dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren ermittelt werden. Die Gegenüberstellung der Erlöse und der Gesamtkosten einer Periode erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Das Umsatzkostenverfahren ermittelt den Betriebsgewinn aus der Differenz der Erlöse und den zu Selbstkosten bewerteten verkauften Erzeugnissen.
Vorteil des Betriebsgewinns gegenüber dem Betriebsergebnis stellt die Möglichkeit dar, exakterer Aussagen über zukünftige Ertragsentwicklungen, aufgrund der Darstellungsmöglichkeit des Innen- und Außenerfolgs, treffen zu können.