Das Franchising stellt ein Instrument im Rahmen der Distributionspolitik dar. Als hybride Verkaufsform kann das Franchising als eine Mischung aus indirektem und direktem Verkauf angesehen werden, bei dem der Franchisegeber einem Franchisenehmer die regionale Nutzung eines bereits etablierten Geschäftskonzepts gegen die Zahlung einer Franchisegebühr erlaubt. Die Nutzungsrechte des Franchisenehmers können sich auf die Nutzung der Marke, des Namens, der Warenzeichen, Warenmuster und die Geschmacksmuster erstrecken. Ferner erfolgt im Rahmen des Franchising die Vermittlung von Know-how als Bestandteil der Franchisegeberleistung.
Als rechtlich selbstständiger Unternehmer verkauft der Franchisenehmer seine Waren oder Dienstleistungen unter Verwendung einheitlicher Ausstattung, dem Namen und der Nutzung der Marke des Franchisegebers. Als Händler ist der Franchisenehmer auf eigenen Namen tätig und stellt auf diesen auch seine Rechnungen aus. Die Erstellung eines Businessplans kann durch den Franchisenehmer an der Businessplan Existenzgründung des Franchisegebers ausgerichtet werden.
Hinsichtlich der Ausgestaltung des Franchising existieren global unterschiedliche Auffassungen zwischen Europa und den USA. Das Franchising wird zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen auf Grundlage von Kooperationsregelungen mit dem Ziel der Schaffung einer win-win Situation für beide Seiten begründet.