Das Finanzamt stellt eine Landesbehörde dar, die der Finanzverwaltung zugeordnet ist. Die Finanzämter werden als örtliche Behörden der Finanzverwaltung der Länder organisiert. Die Aufgaben des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) geregelt. Das Finanzamt ist mit der Verwaltung aller Steuern außer den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern betraut.
Im Rahmen der Existenzgründung kann ein Gründungszuschuss beantragt werden welcher nicht der Steuerpflicht durch das Finanzamt unterliegt. Für diesen Gründungszuschuss ist die Erstellung eines erfolgsversprechenden Businessplans notwendig. Dieser Businessplan Gründungszuschuss kann den Start in die Selbstständigkeit finanziell unabhängig von einer Steuerpflicht des Finanzamtes unterstützen.
Als übergeordnete Behörde kommen die Oberfinanzdirektion und Landesämter für Steuern in Frage. Dem Finanzamt haben Selbstständige und Privatpersonen jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Die Einhaltung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist notwendig. Bei Nichteinhaltung der Frist hat das Finanzamt die Möglichkeit Sanktionen zu verhängen. Eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung kann beim örtlichen Finanzamt beantragt werden. Eine Genehmigung der Fristverlängerung erfolgt in der Regel für 4 Wochen.