Das Elster-Verfahren erlaubt es Rentnern, Pensionären, Arbeitnehmern, Unternehmern und Arbeitgebern sämtliche Steuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu stellt die deutsche Finanzverwaltung das kostenlose Steuerformular „ElsterFormular“ zur Verfügung. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit jede andere Steuersoftware zu nutzen in die die Elster-Schnittstelle integriert ist. Über die Mitgliedschaft im Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung „ElsterOnline“ stehen verschiedene Steuererklärungen und Hinweise zur Verfügung.
Eine weitere Möglichkeit mit der Nutzung des Elster-Verfahrens für Organisationen und Verwaltungen besteht dahingehend, Steuerdaten online über das Internet mit der Finanzverwaltung austauschen zu können. Auch für diese Möglichkeit stellt die Finanzverwaltung mit der Software „ElsterFT“ eine kostenlose Software zur Nutzung zur Verfügung. Auch hier gilt, dass prinzipiell jede Software mit integrierter ELSTER-Schnittstelle nutzbar ist.
Für Selbstständige stellt das Elster-Verfahren insbesondere für die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung ein komfortables Mittel zur Arbeitserleichterung dar. Steht ein schlüssiges Unternehmenskonzept, erhalten Unternehmer weitreichende Möglichkeiten zur Erleichterung ihrer steuerlichen Verpflichtungen. Seit dem 02.08.2010 ist es im Elster-Verfahren möglich die Identifikationsnummern von Arbeitnehmern über das Online-Portal abzufragen.