Eine neue Rechtsform, die nach dem GmbH-Recht geregelt sein wird, ist die Unternehmergesellschaft, die allerdings erst ab dem 01. November 2008 für Gründungen verfügbar sein soll. Mit der Unternehmergesellschaft erhalten Gründer in Deutschland die Möglichkeit mit geringem Kostenaufwand eine haftungsbeschränkte Rechtsform für ihr Existenzgründung nehmen zu können.
Zudem wird die Unternehmergesellschaft nach deutschem Recht gehandhabt. Bis zu drei Gesellschafter kann eine Unternehmergesellschaft haben. Sie müssen nur einen Euro Stammkapital einbringen, damit die Unternehmergesellschaft gegründet werden kann.
Die Kapitaleinlage muss anschließend durch jeweils ein Viertel der Jahresgewinne auf 25 000 Euro ausgebaut werden müssen, damit man dem Gläubigerschutz gerecht werden kann. Außerdem steigert diese Regelung zur Unternehmergesellschaft das Ansehen der neuen Rechtsform. Eine Mustersatzung vergünstigt zudem die Notarkosten für die Gründer der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, weil nur die Unterschriften beurkundet werden müssen.