Mit der GmbH Reform werden endlich wesentliche Neuerungen ins GmbH Gesetz aufgenommen, die längst überfällig waren. In den letzten Jahren ist es für deutsche Unternehmer immer unattraktiver geworden ihren Unternehmenssitz in Deutschland zu haben. Zu viele bürokratische Hürden und Hohe Kosten haben immer mehr Unternehmer dazu bewogen ihr Unternehmen in Form der englischen Limited zu gründen. Die GmbH Reform soll nun für eine Abwanderungstopp sorgen und die Unternehmensgründung in Deutschland einfacher und unkomplizierter machen.
Mit der GmbH Reform wird daher eine Einstiegsvariante der normalen GmbH, die Mini GmbH eingeführt. Sie kommt ohne Mindestkapitaleinlage aus und kann mit nur einem symbolischen Euro gegründet werden. Die GmbH Reform sieht aber hierfür eine Verpflichtung im GmbH Gesetz vor, wonach die Euro GmbH 25% ihrer Jahresgewinne ansparen muss.
Aus diesem Grund setzt die GmbH Reform die Mindestkapitaleinlage der klassischen GmbH nicht von 25.000 Euro auf 10.000 Euro herab, wie ursprünglich vorgesehen. Die GmbH Reform verstärkt auch die Maßnahmen für den Gläubigerschutz. Gerade im Fall der Insolvenz soll die Rechtsverfolgung besser gesichert werden. Daher muss jedes Unternehmen eine inländische Geschäftsadresse ins Handelsregister eintragen.