Als Satzung wird im juristischen Sinne die schriftlich niedergelegte rechtliche Ordnung bezeichnet, die den Zusammenschluss von Personen im Rahmen eines Vereins, einer Gesellschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts begründet bzw. regelt.
Satzungen können für den öffentlichen Sektor als gesetzliche Rechtsnorm für öffentlich-rechtliche Körperschaften als Hochschulsatzung oder Kommunalsatzung oder als Organisationsstatut privatrechtlicher Körperschaften festgelegt werden. Eine Satzung des öffentlichen Rechts stellt eine exekutive Rechtsnorm dar, die Angelegenheiten in eigener Sache regelt. Um den Geschäftsplan einer Aktiengesellschaft umsetzen zu können muss im Rahmen der Gründung ein Gesellschaftsvertrag, der einer Satzung gleichgestellt ist, erstellt werden.
Die Satzung einer Aktiengesellschaft hat gemäß § 23 AktG Angaben zu Gründern, Stammkapital, Aktien, Firmensitz, Unternehmensgegenstand, Vorstand etc. zu enthalten. Bei der Ausgestaltung einer Satzung bietet es sich insbesondere für unerfahrene Gründer an Vorlagen für die Satzung zu verwenden. Erfolgen Verstöße gegen eine Satzung können diese als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.